You are currently viewing Arbeiten im Büro: Sonnenschutz für Büroräume

So schön der Sommer ist, an manch einem Büroarbeitsplatz herrschen bei sommerlichen Temperaturen allerdings saunaähnliche Bedingungen und machen selbst das geistige Arbeiten beschwerlich. 

Dies gilt oft für Büros, die sich unter dem Dach befinden oder über viele Glas- bzw. Fensterflächen verfügen. Bei älteren Gebäuden fehlt zumeist der Sonnenschutz. Erst Gebäude, mit einem Alter jünger 20 Jahre weisen in der Regel Sonnenschutzinstallationen bzw. Klimatechnik auf. Gemäß Arbeitsstättenregel sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Temperaturen in Büroräumen im Sommer 26 ° Celsius nicht überschreiten bzw. entsprechenden Sonnenschutz zu installieren. 

Was die Vermieterseite betrifft, bestehen für diesen keinerlei rechtliche Verpflichtungen, nachträglich Rollos, Klimaanlagen oder Markisen einzubauen. Sicherlich würde der Vermieter sich aber an den Kosten für den nachträglichen Einbau beteiligen, wenn ihm an seinem Mieter gelegen ist und er diesen längerfristig an sich binden möchte. Dies bedarf aber genauso der Absprache, wie die Form des Sonnenschutzes, wenn dieser außerhalb des Gebäudes angebracht wird. Zum einen darf das Gesamtbild des Gebäudes nicht beeinträchtigt werden, zum anderen gilt es, ggf. mit dem Architekten des Gebäudes Rücksprache zu halten, um dessen „geistiges Eigentum“ nicht zu verletzen. 

Generell ist es zunächst Sache des Mieters, bereits bei der Besichtigung der Räumlichkeiten die klimatische Situation bzw. Ausrichtung der Räumlichkeiten zu überprüfen. Während Sonnenschutzmaßnahmen außerhalb des Gebäudes immer der Zustimmung des Vermieters bedürfen, kann der Mieter innerhalb seiner Räumlichkeiten freier schalten und walten. Er darf Ventilatoren, externe Klimageräte, an den Fensterinnenflächen Rollos, Vorhänge oder Reflexionsfolien anbringen, die die Strahlung abhalten.

Gespart werden sollte hier aber so oder so nicht, denn überhitzte Festplatten oder gar Serverräume können schnell zu Datenverlust führen, wenn das EDV-System aufgrund überhitzter Räume in die Knie geht. Für die Mitarbeiter gelten zusätzlich noch die bewährten Maßnahmen wie morgens und abends Stoß lüften sowie Lampen, Drucker und andere technische Geräte, die Wärme abstrahlen, nur bei Bedarf einzuschalten.

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Uwe Schatz

    Hallo Herr Kirchner,

    gibt es hier gesetzlich egRundlagen bzw. Urteile, wäre sehr interessant für mich.

    MFG
    Uwe Schatz

  2. BAUSYSTEME STOCK

    Ein leidiges Thema: Sonnenschutz und Blendschutz im Bürogebäude und im Verwaltungsgebäude?

    Die Antwort lautet:

    Mit der Multirollo-Technologie können Sie alle anderen Rollos vergessen!

    http://www.elektrische-Rollos.de

  3. Zu beachten Hauskauf

    Man muss sich einfach eine Klimaanlage beschaffen. In den meisten Läden Deutschlands ist es viel zu heiß im Vergleich zu anderen Ländern. Das liegt einfach daran, dass an der Klimaanlage gespart wird. In vielen Kaufhäusern wird sogar absichtlich die Heizung aufgedreht, damit die Kunden halbverdurstet an der Kasse stehen, und ihnen nichts anderes übrig bleibt als die überteuerten Getränke zu kaufen.

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