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Bereits während der Bauphase einer Immobilie sollten sich Bauherren gegen mögliche Risiken und Schäden am und um das Objekt absichern. Schwierig ist dabei, im Vorfeld abzuschätzen, mit welchen Unwägbarkeiten der Bauherr während des Neubaus, Umbaus, Anbaus oder Ausbaus konfrontiert wird.

Wer die ganze Palette möglicher Versicherungen abschließt, ist finanziell auf der sicheren Seite, ob dies immer notwendig ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Die folgenden Versicherungen können „Häuslebauer“ bereits in der Bauphase von Nutzen sein:

1. Bauherren-Haftpflichtversicherung

Bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine sinnvolle Versicherung. Denn bereits mit dem ersten Spatenstich fällt der Bauherr in die Haftung für Schäden, die Dritten im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen, wenn bspw. herabfallendes Baumaterial Passanten oder Autos trifft, das Nachbargrundstück oder Nachbarhaus beschädigt wird etc. Der Schutz ist von Baubeginn bis zur Bauabnahme gegeben und kostet in etwa ein Tausendstel der Bausumme. Bei kleineren Bauvorhaben bis ca. 50.000,- Euro (je nach Versicherung), muss keine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Hier reicht in der Regel die private Haftpflicht, soweit vorhanden, aus.

 2. Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung kommt zum Tragen, wenn durch den Einfluss dritter, sei es durch mutwillige Beschädigung oder widrige Witterungsverhältnisse, der Fortbau des Baus gefährdet ist. Die Bauleistungsversicherung ersetzt Baustoffe, Bauteile aber auch Bauleistungen für den Rohbaus, Ausbau oder Umbau eines Gebäudes.

 3. Glasversicherung

Die Glasversicherung lohnt sich nur, wenn in einem Neubauobjekt sehr viele Glasflächen eingeplant sind, wie z. B. zahlreiche Fensterglasscheiben, Platten und Spiegel aus Glas, Glasbausteine und Glaskuppeln. Ansonsten greift die Bauleistungsversicherung im Falle eines Schadens. Hier allerdings zu beachten: jede defekte Glasfläche gilt als ein Schaden, der die entsprechende Selbstbeteiligung mit sich bringt. Daher muss abgeschätzt werden, ab wann eine separate Glasversicherung für das Bauvorhaben sinnvoll erscheint.

4. Bauhelfer-Unfallversicherung

Ein Bauherr muss seine Bauhelfer, egal ob Freund oder Verwandte, bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden, sobald mehr als 40 Helferstunden anfallen. Hier spielt auch keine Rolle, ob die Helfer schon privat abgesichert sind. Die Berufsgenossenschaft ist in diesem Fall der gesetzliche Pflichtversicherer. Je nach Genossenschaft werden die Arbeitsstunden dann mit 1,50 Euro bis 1,80 Euro pro Arbeitsstunde abgerechnet. Bauherr und Ehepartner sind dabei mitversichert. Bei der Privatversicherung kann der Bauherr sich, seine Familie und Bauhelfer noch weiter absichern. Er kann zwischen einer Schadensregulierung als lebenslange Rente oder entsprechende Einmalzahlung wählen. Der Versicherungsschutz der privaten Bauhelfer-Unfallversicherung endet in der Regel mit Abschluss der Bauarbeiten.

 5. Feuer-Rohbau-Versicherung

Nicht nur die meisten Banken verlangen vor der Kreditvergabe eine Absicherung der geplanten Baumaßnahmen gegen Brand-, Blitz- oder Explosionsschäden. Diese werden mit der Feuer-Rohbau-Versicherung abgedeckt. Sinnvoller ist es aber, bereits während der Bauphase eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude auf,  das im Versicherungsschein genau bezeichnet wurde, und für alle dazugehörigen und auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude und Garagen. Darin enthalten sind auch alle Einbauten, wie zum Beispiel in der Küche oder im Bad, die fest in das Gebäude integriert sind.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Sina

    Beim Hausbau an sich ist es ja noch eine Pflichtversicherung.

  2. Armin

    Habe jetzt gefühlte drei Stunden gesucht, bis ich zufällig auf euren Blog gekommen bin und weiß jetzt ENDLICH Bescheid, wie ich unseren Neubau absichern sollte. Vielen Dank fürs Zusammenstellen der Informationen!

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