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Die sogenannte Mietpreisbremse ist das öffentlichkeitswirksamste Projekt des neuen Bundesjustizministers Heiko Maas von der SPD. Deshalb wurde ihre bevorstehende Realisierung auch so medienumfassend publiziert. Der in rasanter Geschwindigkeit verfasste Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den anderen zuständigen Ministern, das Gesetz soll bereits im nächsten Jahr in Kraft treten.

Das sagt der Justizminister

Der Minister lobt sein Projekt, weil es die Mieter um insgesamt 854 Millionen Euro entlasten soll. Alleine die Einsparung von Mietzahlungen summiere sich auf 282,8 Millionen, so kann man im Gesetzesentwurf nachlesen. Und weil der Makler nach dem neuen Gesetz vom Auftraggeber bezahlt werden müsse, könnten die Mieter weitere 571,4 Millionen Euro sparen. Die Vermieter hingegen hätten Mehrbelastungen in Höhe von 520,9 Millionen Euro zu tragen. Das hört sich nach einem mieterfreundlichen Gesetz an. Allerdings sieht das nicht jeder so. Denn die Kritik ließ nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs nicht lange auf sich warten.

So urteilen die Kritiker

Vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW ist zu hören, dass die Mietpreisbremse Investoren abschrecken werde. Der Präsident des GdW empfindet das Gesetz zudem als unzulässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht schon jetzt bundesweite Rechtsstreitigkeiten voraus, die sich um erlaubte Mieten drehen würden. Eine Lösung des politischen Ziels bringe die Mietpreisbremse nicht mit sich, meint Verbandspräsident Rolf Kornemann. Die Schaffung von Wohnraum für sozial schwache Mieter werde dadurch nicht erreicht. Somit würde den Mietern mit dem neuen Gesetz ein Bärendienst erwiesen, weil den Vermietern dadurch die Grundlage für Investitionen genommen werde. Der Staat seinerseits müsse derweil keinen Cent in die Schaffung neuer Wohnungen investieren, wie Kornemann kritisiert. Der Präsident des Maklerverbandes IVD, Jens-Ulrich Kießling, sieht durch die Mietpreisbremse dem Grauen Markt Tür und Tor geöffnet. Die Maklercourtage müsse zwar zunächst vom Vermieter bezahlt werden, später könne der die Kosten jedoch an die Mieter weiterreichen, entweder bei der Miete oder auch durch überhöhte Abschlagszahlungen. Michael Zahn, der Vorstandschef der Deutschen Wohnen AG erkennt im Gesetzesentwurf keine soziale Differenzierung und bezeichnet die Mietpreisbremse deshalb als unsozial. Zahn sieht darin vor allem Vorteile für einkommensstarke Mietinteressenten. Wegen der Verhinderung von Neubauten würde die Wohnungsknappheit in den Metropolen noch verschärft.

Wie berechnet man die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse soll ausschließlich in nachgewiesen angespannten Wohnungsmärkten gelten. Welche das sind, entscheiden Bundesländer und Gemeinden. Eine klare Definition des Begriffs sieht das Gesetz nicht vor. Im Entwurf steht, dass objektive Kriterien wie ein besonders niedriger Leerstand, ein überproportionaler Einwohnerzuwachs oder stark steigende Mietpreise bei Neuverträgen für einen angespannten Wohnungsmarkt sprechen. Solche objektiven Kriterien können mitunter aber kreativ ausgelegt werden, wie sich im vergangenen Jahr beispielsweise im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg gezeigt hat. Dort wurde eine seit Mai eingeführte Kappungsgrenze für Bestandsmieten umgehend auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt, so der Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak von der CDU. Obwohl der Wohnungsmarkt in Berlin natürlich nicht überall als angespannt bezeichnet werden kann. Auch der Bezug der Mietpreisbremse auf den jeweiligen ortsüblichen Mietspiegel ist äußerst umstritten. Diese Preisspiegel gibt es nämlich gar nicht überall, und wenn, dann werden sie nach unterschiedlichen Verfahren erstellt. Im Gesetzesentwurf ist von einer realitätsnahen Vergleichsmiete die Rede. Auch dieser Begriff ist natürlich auslegbar. In der Regel berechnen sich Mietspiegel aus den Durchschnittspreisen der letzten vier Jahre. Diesen Zeitraum möchte die SPD nun auf zehn Jahre ausdehnen, was zu weiterer Kritik führt. Luczak führt aus, dass die Mieten in früheren Jahren wesentlich niedriger gewesen seien, was seiner Meinung nach zur Folge hätte, dass bei einer Ausdehnung des Zeitraums die Vergleichsmieten abrupt abrutschen würden. Das mache die Kalkulation einer Immobilie äußerst schwierig. Ohne Regelung käme diese einer Blankoermächtigung für die Bundesländer gleich, meint Luczak.

Lob vom Mieterbund

Der Bundesjustizminister hat bei der Vorstellung seines Gesetzesentwurfs aber nicht ausschließlich Kritik geerntet. Lob kam von Seiten des Mieterbundes. Direktor Lukas Siebenkotten begrüßte die Obergrenze für die Miethöhe und die Neuregelung bei der Maklerbeauftragung. Als Grund dafür, dass eine Mietpreisbremse dringend erforderlich sei, führt Siebenkotten Daten des Hamburger Instituts F+B an. Demnach müssen neu zugezogene Mieter häufig bis zu 36 Prozent mehr bezahlen als ihre Nachbarn, deren Miete sich nach dem ortsüblichen Preisspiegel richtet. Ganz zufrieden ist jedoch auch der Mieterbund mit dem neuen Gesetz nicht. Lukas Siebenkotten findet es höchst problematisch, dass die sogenannte Wuchervorschrift gestrichen werden soll. Danach drohten Vermietern für  erhobene Wuchermieten bisher Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Der Direktor des Mieterbundes sieht keinen Sinn darin, einerseits eine Schutzvorschrift für Mieter zu schaffen, wenn andererseits das Verbot von Wuchermieten aufgehoben würde.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Fragt sich eigentlich wirklich keiner in der „GroKo“, was Immobilienmakler dem Staat bisher an Steuern beschert haben? Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, KFZ-Steuer, usw usw usw. Bin immer noch sehr gespannt, ob das alles so kommt, wie es der Herr Maas sich denkt…

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