You are currently viewing Die Restschuldversicherung im Baudarlehen

Die Restschuldversicherung, auch als Restkreditversicherung oder Kredit-Lebensversicherung bezeichnet, dient als Absicherung, wenn der Hauptkreditnehmer einer Baufinanzierung stirbt.

 Zum einen profitieren hiervon die Banken, um im Todesfall des Kreditnehmers die Immobilie abzubezahlen, zum anderen natürlich die Angehörigen, die so im schlimmsten Fall von einer Zwangsversteigerung verschont bleiben, weil sie die ausstehenden Raten für den Immobilienkredit nicht mehr bezahlen können. Oftmals integrieren Banken automatisch eine Restschuldversicherung in den Kreditvertrag, abgeschlossen bei einer Versicherung, die mit der Bank kooperiert, oder eventuell sogar bei einer Tochtergesellschaft des Finanzierungsdienstleisters. Hat der Kreditnehmer bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen, kann auch diese an die Bank abgetreten werden und ein zusätzlicher Vertrag ist nicht mehr notwendig. Voraussetzung natürlich auch, dass die Todesfallsumme ausreichend hoch ist. Mit einer Todesfallsumme von 30.000 Euro und einem Darlehensvertrag, der über 150.000 Euro abgeschlossen wurde, kommt der Kreditnehmer hier logischerweise nicht weit.

 Auch bei den Anbietern der Todesfallabsicherungen gibt es erhebliche Preisunterschiede, die sich, wenn man die Dauer der Laufzeit betrachtet, doch erheblich summieren können. Ein Vergleich lohnt sich allemal, schwanken die Jahresbeiträge bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 100.000 Euro über 20 Jahre durchschnittlich zwischen 100 und 250 Euro. Mit der Differenz lässt sich auf die Dauer von 20 Jahren gesehen schon eine ordentliche Summe tilgen. 

Gegenüber der Standard Risikolebensversicherung haben die „Restschuld-Versicherungen“ noch den Vorteil, dass die Versicherungssumme im Verhältnis der Restschuld sinkt und die Policen somit im Vergleich günstiger sind als bei Versicherungen, mit gleich bleibender Todesfallsumme. Wenn der Versicherungsvertrag es beinhaltet, tritt die Kredit-Lebensversicherung auch im Fall von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit ein und erstattet auch hier die fälligen Raten für das Immobiliendarlehen. Wer seine Angehörigen absichern möchte bzw. sich selber auch gern auf der sicheren Seite weiß, sollte die auf das ganze Jahr gesehen doch überschaubaren Beiträge für eine Restschuldversicherung in Kauf nehmen. Doch wie in den meisten Fällen: ein Vergleich des Preis – Leistungsverhältnis lohnt sich auch hier.