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Die Themen Wohnimmobilien zur eigenen und fremden Nutzung sind derzeit nach wie vor genauso in aller Munde, wie Fragen der Altersvorsorge, denn dass aus eigener Tasche für das Alter vorgesorgt werden muss, ist und bleibt unbestritten. Dabei bietet sich aber gerade die Schaffung eigenen Wohnraums bestens an, um diesem Ziel ein gutes Stück näher zu kommen.

Sinnvoll für Arbeitnehmer ist dabei die Finanzierung der eigenen Immobilien mit Hilfe sogenannter Bauspar-Kombikredite, denn in diesem Fall kann zumindest eine staatliche Förderung unabhängig vom betreffenden Objekt genutzt werden. Die Wohnungsbauprämie wird regelmäßig allen Arbeitnehmern innerhalb einer bestimmten Einkommensklasse gewährt, ist allerdings an einen klassischen Bausparvertrag gebunden. Dieser wiederum ist absolute Bedingung für die Nutzung der neuen Bausparkombikredite. Allerdings muss man sich hier kein ungemein neues Bankprodukt vorstellen, denn es handelt sich um nichts anderes als um ein Bauspardarlehen. In diesem Sinne lohnt es sich auch, den Arbeitgeber nach der Gewährung sogenannter vermögenswirksamer Leistungen zu fragen. Diese werden regional auch als Arbeitnehmersparzulage oder als Arbeitgebersparzulage bezeichnet, da sie einerseits dem Arbeitnehmer zu Gute kommen, andererseits aber vom Arbeitgeber gezahlt werden. Ob der eigene Arbeitgeber diese gewährt, sollte im Einzelfall besprochen werden.

Langfristig planen

Grundsätzlich ist für die Planung und die anschließende Finanzierung eines eigenen Bauvorhabens oder für den Kauf einer Immobilie aber immer eine langfristige Finanzplanung nötig, so dass gerade Arbeitnehmer hier von den langen Laufzeiten der Bausparkombikredite profitieren können. Diese können mit einer Laufzeit von 15 Jahren bis zu maximal 30 Jahren abgeschlossen bzw. in Anspruch genommen werden. Absolute Bedingung für die Zusammenarbeit mit einer Bausparkasse ist aber ein gewisses Eigenkapital von mindestens 20 Prozent des veranschlagten Immobilienwertes, denn wenn dies nicht vorhanden ist, finanziert die betreffende Bausparkasse das Projekt nicht und es muss zu einem anderen Finanzierungsweg gegriffen werden. Durch die lange Vertragsbindung kann aber auch im Vorfeld die aktuell günstige Zinssituation genutzt werden.

Fachliche Zweitmeinung einholen

Weiterhin ist es eine gute Empfehlung, immer eine fachliche Zweitmeinung einzuholen. Das bedeutet, dass immer verschiedene Kreditangebote bei mehreren Bausparkassen und bzw. oder Banken angefordert werden sollten. Mit diesen Unterlagen lohnt sich eine Terminvereinbarung mit dem eigenen Steuerberater und natürlich mit einem versierten Finanzmakler. Beide Fachleute können die Angebote neutral und objektiv betrachten. Damit wird eine sinnvolle Empfehlung abgegeben, die im Sinne des künftigen Kreditnehmers und nicht nur ausschließlich im Sinne des Kreditinstitutes liegt.