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Das Bundeskabinett hat heute, nachdem der Bundesrat die Verordnung im Jahr 2009 bereits abgelehnt hatte, die ImmoWertV mit einigen Änderungen erneut beschlossen. Der Bundesrat wird im Mai 2010 nochmal darüber abstimmen. Die Fachwelt geht davon aus, dass dies Formsache ist und die Verordnung im Hochsommer 2010 in Kraft tritt.

Die neue ImmoWertV legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Das Anwendungsgebiet umfasst den Bereich, in dem der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind insbesondere die örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen.

Die ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung sollen der seitdem stark veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst werden. Der Beitritt der neuen Länder, der demografische Wandel sowie die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft haben neue Rahmenbedingungen geschaffen. Auch neue Aufgabenbereiche wie der Stadtumbau und die Soziale Stadt mussten bei der Novellierung berücksichtigt werden. In der neuen ImmoWertV wurden nicht mehr relevante Regelungen im Sinne einer Entbürokratisierung gestrichen. Neu sind Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebiets. Auch die Vorschriften über die erforderlichen Daten zur Wertermittlung wurden praxisgerecht umgestaltet. Unter dem Gesichtspunkt einer besseren internationalen Vergleichbarkeit wurden international gebräuchliche Begriffe eingeführt. Zudem werden künftig neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal erfasst.

Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines ehrenamtlich tätigen Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts.