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Nun sind sie also wieder einmal in den Schlagzeilen: die Makler. Der Stadtstaat Hamburg plant eine Bundesratsinitiative für ein Gesetz, das künftig den Vermietern von Immobilien die Maklerkosten auferlegt. Fast zeitgleich kommt die ebenfalls keineswegs komplett neue Diskussion über die Qualifikation von Maklern erneut auf. Viele Akteure des Immobilienmarktes scheinen zu denken: Irgendetwas muss anders werden bei den Immobilien-Maklern in Deutschland. Sobald es um das „was?“ geht, werden die Dinge allerdings schwierig. Widmen wir uns einer kleinen Bestandsaufnahme der aktuellen Diskussionen, die sich letztlich auch um die Frage drehen: „Quo vadis, Makler?“

Das Streben nach dem Bestellerprinzip

„Während die Vermieter in bevölkerungsarmen Landstrichen die Maklerkosten häufig selbst tragen, wird die Gebühr in den großen Städten meist auf die Mieter abgewälzt“, schreibt „Die Welt“ am 28. Oktober. An anderer Stelle in der Zeitung heißt es, dass in der Regel bisher die Mieter den Makler zahlen, obwohl die ihre Aufträge üblicherweise vom Wohnungsbesitzer erhalten. Hamburg hat nun die Initiative ergriffen, um die Regeln rund ums Bezahlen von Immobilienmaklern gesetzlich festzuschreiben und kann sich dabei wohl auf jeden Fall der Unterstützung des Flächenstaats Nordrhein-Westfalen sicher sein. Mehr oder weniger werde die Initiative von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein unterstützt, heißt es in den Medien. Geht es nach dem Willen Hamburgs, soll das sogenannte „Bestellerprinzip“ durch eine Änderung des  Wohnraumvermittlungsgesetzes festgeschrieben werden. Das würde bedeuten: Der Immobilien-Besitzer zahlt. Das mag oftmals gerechter als die bisher (nicht gesetzlich festgeschriebene) Regelung sein, dass zumindest in den Ballungszentren häufig der Mieter zur Kasse gebeten wird. Eine gesetzliche Regelung mit festgeschriebenen Kostenregeln, die den Vermieter belasten, könnte dann „ungerecht“ werden, wenn Makler vor allem im Mieterinteresse nach Immobilien suchen.

Die Befürworter und die Gegner

Es hat nicht allzu lange gedauert, bis sich viele Verbände in Bezug auf das Thema „Maklerprovision“ aktuell positioniert haben. Man setze sich grundsätzlich für einen freien Markt und die Vertragsautonomie ein, stehe einem Bestellerprinzip aber offen gegenüber, wenn es ein „echtes Bestellerprinzip“ sei, heißt es beim IVD. Echt heißt für den IVD, dass der Makler durchaus weiterhin vom Mieter bezahlt wird, wenn er der Auftrageber ist und nicht der Immobilienbesitzer. Erik Uwe Amaya vom Verband „Haus & Grund Rheinland“ wird in „Die Welt“ mit den Worten zitiert, dass die „Vermieter die Kosten über höhere Mieten wieder reinholen“ würden, was dann nicht wirklich dienlich für die Mieter wäre. Auch das ist möglicherweise ein Argument, dass man möglicherweise nicht ignorieren sollte? Der Deutsche Mieterbund nutzte die Diskussion derweil, um vor Missbrauch rund um die Maklerprovision zu warnen. Eine Vermittlungsprovision sei nicht erlaubt, wenn der Vermittler selbst Eigentümer, Vermieter, Verwalter oder Mieter der Wohnung ist, wird Sprecher Ulrich Ropertz von der Nachrichtenagentur dapd zitiert. Genau dieses Verbot werde aber häufig umgangen.

Die andere Diskussion rund um den Makler

Neben der Diskussion rund um die Courtage existiert aktuell auch eine zur Qualifikation der Makler. So forderte etwa Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, neben mehr Leistungsgerechtigkeit „eine bessere Qualität der Maklerleistungen“. Das Maklerrecht in Deutschland sei „in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung nicht mehr zeitgemäß“ schreibt der Wirtschaftsrat und findet dabei etwa Unterstützung beim Verband RICS Deutschland, der das deutsche Maklerrecht selbst als antiquiert bezeichnet. Auch der IVD sorgt sich um „einheitliche Qualitätsstandards“ für die Branche und verbindet das mit der Forderung nach einer Ausbildungspflicht für Hausverwalter und für Immobilienmakler.

Wohin steuern die Makler?

Ja, wir sind immer noch beim Makler, auch wenn dieser Artikel daneben Themen wie mögliche Wohnungsnot berührt. Die Frage wird sein, wie die Zukunft ihrer Arbeit in Deutschland aussieht und eigentlich kann es da nur Mutmaßungen geben. 12.000 hauptberufliche Makler soll es laut Immobilienverband Deutschland (IVD) aktuell in Deutschland geben. Letztlich wäre all denjenigen, die ihren Beruf ernst nehmen und ihn mit Leistung und Know-how betreiben, zu wünschen, dass die „richtigen“ Veränderungen durchgesetzt werden. Der Ruf der Immobilienmakler gilt nach wie vor nicht als der beste, auch wenn unter anderem TV-Produktionen vielleicht ein Gegensteuern versuchen und manchen TV-Makler zum kleinen TV –Star machen. Dem Image der Branche hilft das wohl nur bedingt (gar nicht?). Die richtigen Veränderungen könnten zu einem Imagewechsel beitragen. Was „richtig“ ist, bleibt aber Streitpunkt… und das wohl auch noch eine Weile lang.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Willkommen im Wahlkampf 2013 – Qualifikationsnachweis gerne, keine Frage. Aber warum in einen Markt eingreifen, der sich grundsätzlich doch ganz gut selbst reguliert hat? Bei manchem Autohersteller muss ich auch Monate auf mein Wunschmodell warten und darf dann noch reichlich Auslieferungskosten bezahlen, das möchte ich dann bitte auch reguliert haben…

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