Archiv für Übersicht
Philosophie
Wir fühlen uns als Sachverständige für die Bewertung von bebauten u. unbebauten Grundstücken, für Mieten u. Pachten, den Verhaltensregeln die durch die Muster – Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben wird, verpflichtet.
Kosten
Die Honorierung im privaten Bereich
lehnt sich in einigen Bereichen an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung des Jahres 2002 (HOAI) an. Es kann sowohl ein Zeithonorar (120,– €/Stunde) als auch ein Tabellenhonorar (s.u. Honorartabelle) vereinbart werden. Tagessätze sind in Einzelfällen möglich. Je nach spezifischem Anforderungsprofil, der jeweiligen Untersuchungsbreite und –tiefe, Komplexität sowie der Struktur des Immobilienobjektes erhalten Sie von uns gern auch ein verbindliches Angebot. Weiterlesen »
Fragen und Antworten

Welche Unterlagen und Informationen werden für eine Immobilienbewertung durch Kirchner, Binder & Kollegen benötigt
Verkehrswertgutachten
Das „Verkehrswertgutachten“
hat in Deutschland eine besondere Stellung, da dieses gem. § 194 Baugesetzbuch (BauGB) von vielen Institutionen, Behörden und Gerichten allein anerkannt wird. Die Mindestanforderungen an ein solches Gutachten ergeben sich aus der Mustersachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Weiterlesen »
Leistungen
Immobilienbewertung
Genaueste betriebswirtschaftliche Analysen sind die Grundlage für den Erfolg eines Immobilienengagements. Als Dienstleistungsunternehmen rund um die Bewertung von Immobilien übernimmt Kirchner, Binder & Kollegen Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung für Sie die Wertermittlung von privaten und gewerblichen Immobilien, Portfolien, Fonds und Spezialimmobilien. Weiterlesen »
