{"id":629,"date":"2011-01-14T08:12:27","date_gmt":"2011-01-14T08:12:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kirchner-immobilienbewertung.de\/blog\/?p=629"},"modified":"2020-11-19T13:23:32","modified_gmt":"2020-11-19T13:23:32","slug":"schrottimmobilien-bgh-urteil-und-eine-mahnung-zur-vorsicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kirchner-immobilienbewertung.de\/blog\/schrottimmobilien-bgh-urteil-und-eine-mahnung-zur-vorsicht","title":{"rendered":"Schrottimmobilien, BGH-Urteil und eine Mahnung zur Vorsicht"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Vielleicht sind die Zeiten einfach so? Wenn einem viel versprochen wird, dann sollte man besonders hellh\u00f6rig und misstrauisch werden. Viele Menschen in den 90er Jahren wurden nicht hellh\u00f6rig. Ihnen wurden durch Vermittler oft \u00fcberteuerte Immobilien verkauft, die die meistens nicht unbedingt betuchten K\u00e4ufer durch Kredite finanzierten. Der Traum von Mieteinnahmen und Steuervorteilen w\u00e4hrte dann in der Regel nicht sehr lange. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gesprochen, das damaligen K\u00e4ufern Mut macht, weil von arglistiger T\u00e4uschung der K\u00e4ufer die Rede ist, was die R\u00fcckabwicklung der damals geschlossenen Vertr\u00e4ge wahrscheinlich macht. Inwieweit die jetzige Entscheidung als Orientierungspunkt f\u00fcr \u00e4hnliche F\u00e4lle taugt, bleibt allerdings abzuwarten.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify\"><strong>Der Knackpunkt war die Vermittlerprovision<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify\">Die vom BGH beurteilten F\u00e4lle reichen in die 90er Jahre zur\u00fcck. Damals waren mit der Bausparkasse kooperierende Vermittler unterwegs, um Menschen Immobilien zu verkaufen. Viele dieser Menschen kauften und besa\u00dfen anschlie\u00dfend hohe Schulden und eine v\u00f6llig \u00fcberbezahlte Immobilie. Der Knackpunkt ist die Vermittlerprovision, urteilte jetzt der BHG bei der Frage, ob die K\u00e4ufer eine R\u00fcckabwicklung ihrer Vertr\u00e4ge verlangen k\u00f6nnen. In den Vertr\u00e4gen, die die damaligen K\u00e4ufer zu Besitzern von Schrottimmobilien machte, stand eine Provision in H\u00f6he von 5,86 Prozent. Der BGH geht als Grundlage des von ihm gef\u00e4llten Urteils allerdings von mindestens f\u00fcnfzehn Prozent gezahlter Provision f\u00fcr die Vermittler aus. Das reichte ihm aus, um \u201earglistige T\u00e4uschung\u201c anzunehmen und acht der elf bei ihm verhandelten F\u00e4lle an die vorigen Instanzen zur\u00fcckzugeben. Bei den drei \u00fcbrigen F\u00e4llen werden derzeit noch andauernde Vergleichsverhandlungen abgewartet. Mit dem jetzigen Urteil entstand ein neues Kapitel der Geschichte, die nun bereits viele Jahre andauert.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify\"><strong>Schrott mit Tausenden K\u00e4ufern<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify\">Nach Informationen der Zeitung \u201eWelt\u201c, die sich auf einen Anwalt der Immobilienk\u00e4ufer beruft, soll die Badenia in den 90er Jahren 8.600 Kunden den Kauf von Schrottimmobilien finanziert haben. \u00c4hnliche Zahlen ver\u00f6ffentlichte das Magazin \u201eStern\u201c 2004: Demnach soll die l\u00e4ngst insolvente Heinen &amp; Biege-Gruppe etwa 5.000 und die K\u00f6llner-Gruppe zus\u00e4tzliche 3.400 Eigentumswohnungen als Vermittler der Badenia an Klein- und Mittelverdiener verkauft haben. F\u00fcr die Finanzierung des Kaufs wurde damals ein Geflecht aus einem Badenia-Bausparvertrag und einem den Eigenanteil bei solchen Vertr\u00e4gen ersetzenden Vorfinanzierungskredit angeboten. Man habe den K\u00e4ufern vorgegaukelt, Mieteinnahmen und Steuerersparnisse w\u00fcrden die Kosten der Finanzierung auffangen, hei\u00dft es. Was die K\u00e4ufer allerdings f\u00fcr ihr Geld bekamen, war oftmals \u00fcberteuert und lie\u00df Tr\u00e4ume von der Immobilie als Anlage und Altersvorsorge schnell platzen. Viele trieb das in den Ruin, einige in den Selbstmord.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify\"><strong>Welche Verantwortung tr\u00e4gt die Badenia?<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine finanzierende Bank kann nicht stets bis ins Detail pr\u00fcfen, ob ein potenzieller Kreditnehmer den gew\u00fcnschten Kreditbetrag sinnvoll nutzt, ob er klug investiert oder nicht und ob er eventuell hintergangen wird. Man darf so etwas wohl auch nicht von ihr verlangen. Auf diesen Standpunkt stellten sich die Gerichte viele Jahre lang, wenn es um eine m\u00f6gliche R\u00fcckabwicklung der Vertr\u00e4ge zwischen Schrottimmobilien-K\u00e4ufern und der Badenia ging. Die Badenia kann sich bei ihren Gesch\u00e4ften mit den K\u00e4ufern der Immobilien in den 90ern allerdings kaum auf die Rolle des reinen Finanzierers zur\u00fcckziehen. Sie kann nicht einmal die alleinige Rolle als Berater f\u00fcr sich beanspruchen, dem bis zu einem gewissen Grad Beratungsfehler zugestanden werden m\u00fcssen, weil Menschen nur Menschen sind und nicht gegen Irrtum gefeit: so sehr das auch H\u00e4rten im Einzelfall bedeuten mag. Aber wie hei\u00dft es so sch\u00f6n: Man soll zumindest nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Dass das bei den Gesch\u00e4ften der Badenia mit den K\u00e4ufern der Schrottimmobilien so geschehen ist, darf zumindest bezweifelt werden. Die Badenia ist \u00fcber ihre Vermittler sehr aktiv auf potenzielle K\u00e4ufer zugegangen und hat mit den Vertriebsunternehmen nach Ansicht des BGH auch in institutionalisierter Weise zusammengearbeitet. Es ist daher schwer vorstellbar, keinerlei Mitschuld der Badenia an den f\u00fcr die K\u00e4ufer so ungl\u00fccklichen Gesch\u00e4ften zu vermuten.<\/p>\n<h3 style=\"text-align: justify\"><strong>Jeder Kauf von Schrottimmobilien hat eine eigene Geschichte<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify\">Die sich an den Vermittlerprovisionen aufh\u00e4ngende Urteil hat Kl\u00e4gern jetzt den R\u00fccken gest\u00e4rkt. Der BGH hat die Badenia zudem dazu aufgerufen, den Vergleich mit damaligen K\u00e4ufern zu suchen. F\u00fcr k\u00fcnftige F\u00e4lle des durch eine Bank finanzierten Kaufs von Schrottimmobilien wird das jetzige Urteil dennoch vielleicht nur bedingt Bedeutung haben. Hier wird wohl jeder Fall ein wenig anders liegen und nicht jedes Mal haben die Betroffenen das \u201eGl\u00fcck\u201c, dass schriftlich fixierte und als Basis f\u00fcr \u201earglistige T\u00e4uschung\u201c ausreichende Provisionsvereinbarungen vorliegen. Eine grunds\u00e4tzliche Vorsicht bleibt daher wohl das beste Mittel, um sich vor finanziellen Katastrophen zu sch\u00fctzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vielleicht sind die Zeiten einfach so? Wenn einem viel versprochen wird, dann sollte man besonders hellh\u00f6rig und misstrauisch werden. Viele Menschen in den 90er Jahren wurden nicht hellh\u00f6rig. Ihnen wurden durch Vermittler oft \u00fcberteuerte Immobilien verkauft, die die meistens nicht unbedingt betuchten K\u00e4ufer durch Kredite finanzierten. 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