You are currently viewing Die Zwangsversteigerung – Vorbereitung, Ablauf und mögliche Verpflichtungen danach

Jährlich finden in Deutschland rund 90.000 Zwangsversteigerungen statt, bei denen Gewerbeobjekte als auch Wohnimmobilien „unter den Hammer kommen“. Was für den einen das böse Erwachen aus einem Traum bedeutet, bietet für die andere Seite die Chance, günstig an eine Immobilie zu kommen. 

Versteigerungen, die im ursprünglichen Sinn Vollstreckungsverfahren sind, werden im dem Amtsgericht, das für die Immobilie zuständig ist, durchgeführt. Termine werden in Tageszeitungen oder Online-Datenbanken bekannt gegeben. Nähere Informationen zum Objekt bietet das Verkehrswertgutachten, das vor der Versteigerung von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wird. Neben dem geschätzten Wert der Immobilie enthält es Details zum Haus sowie eine Mängelliste. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: zwischen Erstellung des Gutachten und Versteigerungstermin können oft ein bis zwei Jahre ins Land streichen. Die Immobilie, die in dieser Zeit oftmals nicht gepflegt und Instand gehalten wird, kann de facto schon wieder weniger wert sein. Die landläufige Meinung, dass bei jeder Zwangsversteigerung Immobilienschnäppchen zu machen sind, kann so also nicht bestätigt werden. Immerhin, da meistens Banken als Gläubiger auftreten, sind die zu versteigernden Objekte in der Regel belastungsfrei. 

Wer sich nun für eine Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren interessiert, muss ich bei Gericht mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen, wer für Dritte bietet, eine beglaubigte Vollmacht vorweisen. Außerdem muss jeder Bieter zehn Prozent des geschätzten Verkehrswerts als Sicherheit vor Gericht beibringen. Das kann in Form einer Vorabüberweisung an die Gerichtskasse, als Verrechnungsscheck oder in Form einer Bankbürgschaft geschehen. Bargeld dürfen die Gerichtsdiener aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht annehmen. 

Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Idealerweise haben sich Interessenten neben dem Verkehrswertgutachten bei einer Besichtigung ein Bild über die Immobilie machen können und so eine Spanne für ihr persönliches Maximalgebot ermitteln können. In der Realität sieht es aber so aus, dass Mieter oder Eigentümer Kaufinteressenten meist den Zutritt verweigern, zumal letztere keinerlei rechtliche Ansprüche auf eine Besichtigung haben. Dann müssen Verkehrswertgutachten, Mängelliste und persönliche Erkundigungen sowie Einschätzungen  für die Ermittlung des persönlichen Maximalgebots ausreichen. Auch zu berücksichtigen: wohnt der Eigentümer noch in der Immobilie, kann es unter Umständen, wenn er sich nicht kooperativ zeigt, zu einer Räumungsklage kommen, bevor der neue Besitzer die Räumlichkeiten beziehen kann. Auch hier können zusätzliche, vorher nicht einkalkulierbare Kosten entstehen. 

Dennoch, wer über genügend Sachverstand und ein halbwegs realistisches Einschätzungsvermögen verfügt, kann dann zusammen mit ein wenig Glück auf dem Versteigerungsweg seine Traumimmobilie zum angemessenen Preis erwerben.