Keine privaten Beleihungswertgutachten

Beleihungswertgutachten im Sinne der BelWertV werden von uns regelmäßig für Kreditinstitute erstellt. Hierbei ist der Auftraggeber die jeweilige Bank und nicht der Kreditnachfrager.

Kreditinstitute müssen ab einer bestimmten Wertgrenze einen externen Sachverständigen beauftragen um den Beleihungswert zu ermitteln. Der Umfang eines solchen Gutachtens entspricht meist dem eines Verkehrswertgutachtens (Marktwertgutachten). Der Beleihungswert selbst ist allerdings aufgrund der erhöhten Vorsicht in der Kreditwirtschaft durch einige abschlägige Ansätze etwas geringer als der Verkehrswert.

Beleihungswertgutachten für Privatauftraggeber bzw. Kreditnachfrager kommen in der Praxis (es gibt wenige Ausnahmen bspw. bei ausländischen Banken) nicht vor.

Dies führt dazu, dass wir bei privaten Anfragen bzgl. Beleihungswertgutachten in der Regel keinen Auftrag annehmen, da Banken mitgebrachte Gutachten nicht akzeptieren. Das Sachverständigenhonorar für dieses Gutachten wäre dann rausgeschmissenes Geld.

MK-HausSollten Sie ein Immobilienobjekt beleihen wollen, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeiten den Beleihungsumfang zu bestimmen, zunächst mit Ihrem Kreditinstitut zu besprechen. Dieses wird im Zweifel ein Beleihungswertgutachten beauftragen. Konkrete Sachverständigenvorschläge oder mitgebrachte Gutachten des Kreditnachfragers werden in der Regel nicht berücksichtigt.

Meist stellen Banken konkrete Anforderungen an die Qualifikation des Immobiliensachverständigen. Etabliert hat sich hier bspw. das von der Kreditwirtschaft selbst initiierte HypZert-System. Diverse Banken akzeptieren bspw. nur Gutachten von Sachverständigen, die ein CIS HypZert (F) – Zertifikat besitzen. Die Anforderungen an den Immobiliengutachter, der dieses spezielle Zertifikat besitzt, sind hoch und etwa vergleichbar mit einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung oder der EN ISO 17024-Zertifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.

Unserer Kooperation gehören einige Immobiliensachverständige an, die CIS HypZert (F) – zertifiziert sind. Sofern Sie als Vertreter eines Kreditinstituts regionale Expertise benötigen, sprechen Sie uns gern an. Wir helfen Ihnen.

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