Fragen und Antworten

Unterlagen und Informationen für eine Immobilienbewertung
Welche Unterlagen und Informationen werden für eine Immobilienbewertung durch Kirchner & Kollegen benötigt

(vollständige Aufzählung des Idealzustandes für alle Immobilienarten. Im Einzelfall sind ggf. nicht alle Unterlagen notwendig):

  • Aktueller Grundbuchabdruck
  • Aktuelle Grundrisspläne
  • Aktuelle Ansichtszeichnungen
  • Aktuelle Schnittzeichnung
  • Alle aktuellen Mietverträge bzw. eine Mietübersicht mit eingearbeiteten Vertragskonditionen
  • Wohn-/Nutzflächenberechnung
  • Berechnung des Bruttorauminhaltes (BRI)
  • Baugenehmigung (Projektbewertung)
  • Baukostenaufstellung (Projektbewertung)
  • Erbbaurechtsvertrag (bei der Bewertung von Erbbaurechten)
  • Sämtliche Mitteilungen zu Erbbauzinsanpassungen (bei der Bewertung von Erbbaurechten)
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen und Teileigentum)
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (sofern vorhanden)
  • Altlastengutachten (insbesondere bei Industrie und gewerblichen Immobilien)
  • Standortanalysen
  • Due Diligence – Gutachten
  • Beweissicherungs-Gutachten (bei Entschädigungsgutachten gem. Art. 14 GG)
  • Sonstige Vorgutachten
  • Eigentümer (Name, Anschrift)
  • Katasterbezeichnung: Flur, Flurstück Nr., Gemarkung, ggf. Hausanschrift

Welche Arten von Immobilien werden durch die Immobiliengutachter Kirchner & Kollegen bearbeitet?

Wir bewerten sämtliche Arten von Immobilien überwiegend in Deutschland und im europäischen Ausland. Die Spannbreite reicht vom selbstgenutzten Einfamilienhaus bis zum Musical-Theater. Schwerpunktmäßig bearbeitet Kirchner & Kollegen Gewerbe-, Industrie- und Spezialimmobilien (Industrie-, Büro-, Shopping-, Gastronomie-, Freizeit- und Sozialimmobilien).

Wo wird Kirchner & Kollegen Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung tätig?

Wir bewerten Wohn- und Gewerbeimmobilien bundesweit, größere Industrie- oder Spezialimmobilien in Einzelfällen oder Immobilienportfolien europaweit. Hierzu arbeiten wir mit eigenen Marktdaten, Daten aus unserem Partnernetzwerk und den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte (Deutschland) und anderen Anbietern von Marktdatenanalysen und Datenbankbetreibern zusammen. Eine überregionale Marktdatenbasis sichert uns neben der einschlägigen Recherche marktnahe Immobilienwerte und gute Ergebnisse bei den Detaildaten. Insbesondere sind wir an unseren Standorten Kiel, Hamburg, Hannover, Berlin, Magdeburg, Düsseldorf, Köln, Frankfurt am Main, Dresden, Saarbrücken, Nürnberg, München und Friedrichshafen sehr aktiv.

Welche Auftraggeber arbeiten mit Kirchner & Kollegen zusammen?

Zu unseren Auftraggebern gehören insbesondere Kreditinstitute, Versicherungen, Nachlasspfleger, Insolvenzverwalter, Unternehmen, Gebietskörperschaften, Privatpersonen und Zivil-Gerichte.

Wann wird ein Sachverständigengutachten notwendig?

Den Immobilienwert zu einem oder mehreren Stichtagen zu kennen ist dann wichtig, wenn Vermögenswerte auch teilweise übertragen werden oder belastet werden sollen, wenn Immobilien marktgerecht veräußert werden sollen, Finanzbehörden vom niedrigeren gemeinen Wert (gem. BewG)  gutachterlich überzeugt werden müssen, Kreditinstitute die Werthaltigkeit der Immobilie für ein Kreditengagement (Beleihungswert) kennen wollen, Rechtspfleger ein Immobilienobjekt zur Zwangsversteigerung bringen wollen, wenn Ehen geschieden werden und der Zugewinnausgleich mit Immobilienbeteiligung zu ermitteln ist, wenn Gerichte den Sachverständigenbeweis in gerichtlichen Auseinandersetzungen benötigen, Unternehmen Immobilien bspw. aus dem Privatvermögen übernehmen müssen oder Immobilien nach internationalen Bilanzierungsstandards (IFRS) in den Büchern führen müssen, u.v.m..

Warum ist die Neutralität des Sachverständigen so wichtig?

Zum einen haftet ein Sachverständiger mit seinem gesamten Privatvermögen für Schäden, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit (Falschgutachten) entstehen und zum anderen stellt die Neutralität die Existenzgrundlage dar, d.h. ein Gutachter wird explizit für seine Neutralität bezahlt. Dies gilt nicht nur für gerichtliche Gutachten.

Wann kann ein Gutachten geliefert werden?

Für Einzelbewertungen sehen wir eine Regelbearbeitungszeit von 6 Wochen vor. In Einzelfällen kann unser Sachverständigenbüro oder unsere Partnerbüros flexibel auf Kundenwünsche und Terminzwänge eingehen. Sprechen Sie uns dazu gern an. Für Portfoliobewertungen hängt die Bearbeitungszeit stark von den individuellen Detaildaten des Paketes, wie bspw. der regionalen Verteilung oder der Homogenität des Immobilienbestandes ab.

Wann wird der Fortführungswert berücksichtigt.

Der Unterschied zwischen dem Fortführungswert und dem Zerschlagungswert kann u.U. durch eine eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit und gewisse Leerstands- und Altlastenrisiken geprägt sein. Wird ein Unternehmen fortgeführt (going concern), sind möglicherweise günstigere Rahmenbedingungen eines Immobilienobjektes zu berücksichtigen, da Altlasten ggf. nach dem „Zustandsstörer-Prinzip“ keinen unmittelbaren monetären Einfluss haben, die Roherträge u.U. länger und über den marktüblichen Konditionen rentieren, die Leerstandsrisiken geringer sein können und eventuell die Nutzungszeiträume der Gebäude (Zuschnitt auf den Betriebszweck meist optimiert) anders zu bewerten sind.

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