You are currently viewing Hanse Hotel Warnemünde – das Duell Rostock / Gelsenkirchen

In Rostock-Warnemünde steht das Best Western Hanse Hotel Warnemünde. Sein aktueller Pächter kommt aus dem Westen, heißt Gelsen Log und ist eine 100-prozentige Tochter der Gelsenkirchener Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH (GEW). Basis dieses Geschäfts zwischen Rostock und Gelsenkirchen ist ein Pachtvertrag aus dem Jahr 1991. Die dort vereinbarte Pacht ist aus Sicht der Stadt Rostock mittlerweile viel zu niedrig, während Gelsenkirchen die Sache ganz anders sieht. Derzeit beschäftigt sich das Landgericht Rostock mit dem Fall, der auch einige allgemeine Fragen aufwirft.

Der Vertrag, auf dem alles beruht

Vertragspartner auf Seite Gelsenkirchens war 1991 die World Trade Center Ruhrgebiet GmbH, die heute wie das Hanse-Hotel zu Gelsen-Log gehört. Beides – das Hotel und WTC Ruhrgebiet – gehört über Gelsen-Log zugleich der Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH (GEW), die bis 1998 noch Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH hieß. Der Pachtvertrag fürs Hanse Hotel laufe noch bis 2016, enthalte aber die Option, um weitere 15 Jahre verlängert zu werden, schreibt die Zeitung WAZ am 12. Oktober 2012 auf dem Portal DerWesten.de. Gelsenkirchen möchte diese Option gerne in Anspruch nehmen, denn die zu zahlende Pacht ist niedrig. Viele Jahre lang lag die Pacht des zum 4-Sterne-Hotel umgebauten ehemaligen Ferienheims des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) laut Vertrag bei nur 85.000 Euro pro Jahr. Vor drei Jahren gab es eine Erhöhung auf 100.000 Euro jährlich. Die Stadt Rostock hält diese Pacht für viel zu gering und gibt an, sie liege umgerechnet bei nur 86 Cent pro m². Rostock nimmt zudem den von Gelsen-Log angegebenen Nettoumsatz des heutigen Hotels von etwa drei Millionen Euro pro Jahr und geht auf dieser Basis von einem Gewinn des Hotels aus, der über zwei Millionen Euro jährlich liegt.

Meinungen und andere Meinungen

Der die Stadt Rostock vertretene Anwalt soll unter anderem aufgrund der von der Stadt errechneten Diskrepanz zwischen Pacht und Gewinn von der Sittenwidrigkeit des bestehenden Pachtvertrages für das Hotel ausgehen. Gelsenkirchen spricht bei Rostocks Angaben zu den Gewinnen des Hotels dagegen von Unkenntnis und Polemik und verweist darauf, dass man die Hotelimmobilie in sehr schlechtem Zustand übernommen und Geld in die Sanierung gesteckt habe, was erst den Erfolg des heutigen Hotels ermöglicht hat. Insgesamt habe man über zehn Millionen Euro in das Hotel investiert, wird Ulrich Köllmann, der Gelsen-Log – Geschäftsführer, auf dem Portal „DerWesten“ zitiert. Dem sehr schlechten Zustand der Immobilie zur Unterzeichnung des Pachtvertrags widerspricht wiederum Rostock und verweist dabei auf einen 1989 ausgestrahlten Bericht der „Aktuellen Kamera“ (DDR Nachrichtensendung). In ihm sei die heutige Hotelimmobilie als frisch saniert vorgestellt worden, heißt es. Rostock möchte nun, dass der Vertrag mit Gelsenkirchen für ungültig erklärt wird und beruft sich auf eine fehlende Zustimmung der Kommunalaufsicht von Mecklenburg-Vorpommern. Die Zustimmung wäre für die Gültigkeit des Vertrags notwendig gewesen, argumentiert die Ostseestadt. Das ist aber wohl nur die Formalie im Vordergrund, die viele andere und den Streitenden wohl auch wichtigere Aspekte des Streits überdeckt.

(Möglicherweise) grundsätzliche Fragen

Der Fall Gelsenkirchen vs. Rostock gibt vielleicht über den konkreten Fall hinaus auch Anlass, einmal einige generell einige Fragen zu stellen, völlig losgelöst vom bestehenden Vertrag der beiden Städte und von seinem Zustandkommen. Es sind Fragen wie:

  • Wie weit dürfen Einnahmen aus einer Hotelimmobilie und zu zahlender Pachtzins auseinanderklaffen, bevor ein Pachtvertrag als sittenwidrig bezeichnet werden kann?
  • Inwieweit müssen Investitionen des Pächters in die Immobilien-Entwicklung und in die Sanierung bei der Entscheidung berücksichtigt werden, welche zu zahlende Pacht für diesen Pächter angemessen ist?

Das sind Fragen, die beim anstehenden Urteil zum Hanse-Hotel in Rostock vielleicht nur eine Nebenrolle spielen. Aber das Gericht wird möglicherweise das eine oder andere Wort zur Sache in seine Urteilsbegründung einfließen lassen. Man darf gespannt sein. Das Urteil soll am siebten Dezember gefällt werden.