Stichtag für den Grundsteuererlass: 31. März 2011

Vermieter, die im Jahr 2010 Mietausfälle hatten, können diese bis zum 31. März 2011 bei der Grundsteuer geltend machen. Wenn der Mietausfall nicht selbstverschuldet ist, haben die Vermieter ein Anrecht auf die Rückerstattung eines Teils der Grundsteuer. Die Ertragsminderung kann nur für ungenutzte Immobilien geltend gemacht werden, Grundstücke, die nicht vermietet werden konnten, sind hiervon nicht betroffen. (mehr …)

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