Betriebskosten bei Immobilien und die Geislinger Konvention

38 Prozent aller Fälle, in denen der Deutsche Mieterbund Rechtsberatung leistet, drehen sich um Neben- und Heizkosten sowie die Abrechnung von Betriebskosten. Nicht selten sind solche Abrechnungen für Mieter schwierig zu verstehen und wenig transparent. Um diese Probleme zu beseitigen und eine Vergleichbarkeit von Betriebskosten-Abrechnungen zu gewährleisten, wurde die Geislinger Konvention erschaffen. Wer sich als Vermieter an die Konvention hält, kann ein passendes Siegel erhalten und damit gegenüber Mietern und potenziellen Mietern belegen, dass eine qualitativ hoch stehende und nachvollziehbare Abrechnung gewährleistet ist und Kosten optimiert werden. Vor kurzer Zeit wurde das erste Wohnungsunternehmen in Westdeutschland mit dem Siegel ausgezeichnet. (mehr …)

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