Schrottimmobilien, BGH-Urteil und eine Mahnung zur Vorsicht

Vielleicht sind die Zeiten einfach so? Wenn einem viel versprochen wird, dann sollte man besonders hellhörig und misstrauisch werden. Viele Menschen in den 90er Jahren wurden nicht hellhörig. Ihnen wurden durch Vermittler oft überteuerte Immobilien verkauft, die die meistens nicht unbedingt betuchten Käufer durch Kredite finanzierten. Der Traum von Mieteinnahmen und Steuervorteilen währte dann in der Regel nicht sehr lange. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gesprochen, das damaligen Käufern Mut macht, weil von arglistiger Täuschung der Käufer die Rede ist, was die Rückabwicklung der damals geschlossenen Verträge wahrscheinlich macht. Inwieweit die jetzige Entscheidung als Orientierungspunkt für ähnliche Fälle taugt, bleibt allerdings abzuwarten. (mehr …)

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