Ende für das Seeling-Modell per 31.12.2010 besiegelt

Das Seeling-Modell ermöglichte Bauherren bislang, bei Gebäuden, die gewerblich und privat genutzt wurden, auch für die Privatwohnung im Mischgebäude über einen Zeitraum von 10 Jahren die in den Baukosten enthaltene Vorsteuer geltend zu machen. Voraussetzung war, dass das Gebäude zu mindestens 10 Prozent gewerblich genutzt wurde und komplett dem Firmenvermögen zugeordnet war. (mehr …)

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