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Das Bundesjustizministerium hat die Wohnungsverbände offiziell aufgefordert, eine Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf über die Mietpreisbremse abzugeben. Nun prüfen die Verbandsjuristen die strittigen Punkte. Vor allem die Themen Befristung und Gebietsausweisung stehen auf dem Prüfstand, mancherorts wird gar die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse angezweifelt. Derweil haben Immo Media Con­sult, Im­mo­bi­li­en­S­cou­t24 und die Im­mo­bi­li­en Zei­tung eine Umfrage zum Bestellerprinzip gestartet, das ebenfalls im fraglichen Gesetz geregelt wird. Auf beide Ergebnisse darf man gespannt sein.

Gemeinsame Positionen der Wohnungsverbände

In einem Hearing der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienverbände BID wurden nochmals die gemeinsamen Positionen heraus gearbeitet. Man einigte sich auf drei wichtige Punkte, die bei der anstehenden Prüfung Priorität haben sollen. Die erste gemeinsame Forderung bezieht sich auf eine Befristung der Mietpreisbremse, fünf Jahre sind dabei erwünscht. Der CDU Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak stellte sich beim Hearing in diesem Punkt ganz auf die Seite der Verbände.

Luczak ist Mietrechtsexperte und Vize des Rechtsausschusses. Seiner Ansicht nach muss die Mietpreisbremse auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt werden. Nach fünf Jahren müsse Schluss sein, konstatierte er. Im Gesetzentwurf ist aber nur von einer Prüfung nach fünf Jahren die Rede. Der zweite gemeinsame Standpunkt, der auf dem Hearing gefunden wurde, spricht sich für klare Kriterien bei der Ausweisung von Mangellagen aus. Zum dritten soll die Mangellage von Gesetzes wegen an einen Maßnahmenplan der jeweiligen Kommune gekoppelt werden. Bis zum 23. Mai haben die Verbände nun Zeit, ihre Stellungnahmen beim Justizministerium einzureichen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Mietpreisbremse?

Diese Frage stand beim Hearing des BID ebenfalls im Raum. Wie die Mietpreisbremse kontrolliert werden soll und wer die Kontrollen realisiert werden könnten, ist keineswegs geklärt. Der Gesetzesentwurf lässt in diesem Punkt allzu vieles offen. Im Wunsch nach Klärung der offenen Kontrollfrage ist den Wohnungsverbänden mit dem Deutschen Mieterbund gemein, der ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Die Juristen von Haus & Grund sehen aus diesem Grund die praktische Umsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfs in Frage gestellt. Inka-Marie Storm sieht praktische Probleme beispielsweise aufgrund von fehlenden Mietspiegeln in manchen Kommunen. Dort hätten es Vermieter sehr schwer, einen Verdacht auf Umgehung der Mietpreisbremse auszuräumen. Der Deutsche Mieterbund hält diesem Einwand entgegen, dass aufgrund der mangelnden Kontrollmechanismen der Mieter einen solchen Verstoß erst selbst aufspüren müsse. Selbst wenn dies geschehe, sei der Vermieter nicht verpflichtet, die überhöhten Mietforderungen zurück zu erstatten. Bundesjustizminister Heiko Maas, der für den Gesetzentwurf verantwortlich zeichnet, sieht hingegen kein Nachweisproblem, wie er auf seiner Internetseite selbst darstellt. Die übergroße Zahl der Bürgerinnen und Bürger sei rechtstreu und das gelte natürlich auch für Mieter und Vermieter, führt er dort aus. Gar kein Problem weit und breit also. Die Juristen von Haus & Grund hingegen zweifeln sogar die Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse an. Sie lasse sich möglicherweise nicht mit dem Artikel 14 des Grundgesetzes vereinbaren, der das Eigentumsrecht behandelt. Zumindest wollen die Juristen dies prüfen.

Was halten Wohnungsvermittler, Eigentümer und Verwalter vom Bestellerprinzip?

Diese Frage soll eine Umfrage von Immo Media Con­sult, Im­mo­bi­li­en­S­cou­t24 und der Im­mo­bi­li­en Zei­tung klären. Dort werden die Teilnehmer befragt, ob und warum sie für oder gegen das Bestellerprinzip sind. Am Ende soll die Umfrage herausfinden, ob die Beteiligten mehr Gerechtigkeit durch die Änderung erwarten, oder ob sie negative Auswirkungen befürchten. Das Bestellerprinzip als Bestandteil des Gesetzes zur Mietpreisbremse besagt, dass der Makler künftig von demjenigen bezahlt werden soll, der ihn beauftragt hat. Momentan ist es stets der Mieter, der die Maklercourtage zu begleichen hat. Die Bundesregierung geht von einer jährlichen Ersparnis von etwa 600 Millionen Euro für die Mieter aus. Dennoch ist das Gesetz nicht unumstritten. Die Befürchtung, dass Vermieter sich die Maklerkosten durch überhöhte Abschlagszahlungen vom Mieter erstatten lassen könnten. Die Befürworter des Bestellerprinzips erwarten sich wiederum eine qualitative Aufwertung des Maklerberufes. In der Umfrage werden auch diese Standpunkte abgefragt und die Teilnehmer sollen angeben, wie sie ihren Umgang mit Maklern künftig gestalten wollen. Hier kommen also auch die Betroffenen detailliert zu Wort.

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