Erbschaftssteuer und Immobilienwertgutachten

Immobilienvermögen wird von Finanzämtern häufig falsch eingeschätzt. Gleichwohl stellen uns viele Kunden die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines Gutachtens.

Die Frage ist, lohnt sich die Ausgabe einiger hundert Euro für ein Gutachten um Steuern zu sparen. Meist trifft dies zu, da die Steuerersparnis viele zehntausende Euro betragen kann.

Insbesondere bei entfernten Verwandtschaftsgraden des Erbfolgers ist der Freibetrag in der Regel gering und schnell ausgeschöpft. Beamte der Finanzbehörden sind keine Immobilienwertermittler, sie besichtigen die Immobilie normalerweis nicht, sie gehen nach dem Bewertungsgesetz (schematisch) vor. Das ist kein böser Wille sondern Folge der Unzulänglichkeiten des Fiskalsystems bzw. des Steuerrechtes. Meist können bereits kleinere Ersparnisse bei der Steuerlast die Sachverständigenkosten weit übersteigen (Überschuss).

Wir treffen häufig auf den Fall, dass ein Ertragsobjekt (bspw. ein Wohn- und Geschäftshaus) in seiner möglichen Restnutzungsdauer von den Finanzbehörden nicht richtig eingeschätzt wird.

Der klassische und häufig auch monetär relevante Fall ist der einer Renditeimmobilie. Da der Finanzbeamte das Objekt nicht besichtigt, kann er letztlich auch die Bausubstanz und die entsprechende Restnutzungsdauer nicht wirklich realistisch einschätzen. Die Dauer der Ertragsfähigkeit einer Immobilie ist u.a. maßgeblich für den Wert des Objektes. Diese Schwachstellen und andere Probleme, welche die recht einfache „Finanzamt-Bewertung“ mit sich bringt, räumen wir mit einem belastbaren Verkehrswertgutachten aus.

Häufig werden wir gefragt, werden Ihre Gutachten denn vom Finanzamt anerkannt? Finanzämter müssen externe Gutachten nicht unbedingt anerkennen. Sie müssen aber einen substantiierten Vortrag des Steuerschuldners im Rahmen eines Widerspruchs gegen einen Bescheid auch inhaltlich bearbeiten und u.U. argumentativ widerlegen. Das gelingt in der Regel nicht, da ein gut qualifizierter Sachverständiger meist erheblich bessere Detailkenntnisse in den wichtigsten Bewertungsdisziplinen besitzt, als Mitarbeiter der Finanzbehörden.

Wenn Ihnen der Erbschaftssteuerbescheid nicht plausibel erscheint, oder Ihnen der Ansatz der Finanzbehörden bzgl. des Wertes des Immobilienerbes zu hoch vorkommt, sprechen Sie uns gern an. Wir helfen Ihnen mit einem Gutachten weiter.

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