You are currently viewing Zweckentfremdungs-Satzung: München hat’s, Berlin kriegt’s!

Zweckentfremdung von Wohnraum kann die Wohnungsnot in Ballungsräumen verschärfen. Aus diesem Grund existiert in München die Zweckentfremdungs-Satzung, die aktuell in einigen Medien als Erfolg gefeiert wird. In Berlin wird derzeit eine ähnliche Verordnung diskutiert, mit der vor allem gegen die Vermietung von Wohnungen als Feriendomizil gekämpft werden soll.

Eine Stadt braucht Wohnraum

Wohnen in München ist teuer. Für Durchschnittsverdiener bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Unbedingt neue Nachrichten sind das nicht, überholte Nachrichten allerdings auch nicht. Zuletzt hat etwa der Münchner Haus- und Grundbesitzerverein nochmals auf die Dringlichkeit aufmerksam gemacht, für ausreichend Wohnraum in Bayerns Hauptstadt zu sorgen. 7.000 neue Wohnungen hat sich Münchens Stadtrat auf die Fahnen geschrieben. Der Haus- und Grundbesitzerverein Münchens hält das für zuwenig und fordert 9.500 bis 14.000. Er verweist dabei auf zurückhaltende Prognosen, laut derer die Bevölkerung Münchens bis 2020 um mindestens 65.000 Menschen ansteigt.

München hat eine Zweckentfremdungs-Satzung

Ein Instrument, um vorhandenen Wohnraum in der Stadt zu erhalten, ist Münchens Zweckentfremdungs-Satzung. Laut dieser Satzung besteht eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung von Wohnraum, wenn er:

  • „überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,
  • länger als drei Monate leer steht,
  • durch Abbruch beseitigt wird, baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist oder
  • zum Zwecke einer dauernden Fremden-Beherbergung oder sonst durch eine pensionsartige Nutzung dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen wird“.

Wer in München ungenehmigt Wohnungen zweckentfremdet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Die Satzung scheint durchaus Wirkung zu zeigen. Laut aktuellen Medienberichten wurden durch sie von 2007 bis 2011 insgesamt 1.046 Wohnungen vor einer Zweckentfremdung bewahrt. Betrachtet man das Jahr 2011 isoliert, sollen es 183 Wohnungen mit insgesamt 15.288 m² gewesen sein. Das alleine kann die Situation auf Münchens Wohnungsmarkt sicherlich nicht entspannen, aber als eins von mehreren Instrumenten hat die Zweckentfremdungs-Satzung durchaus ihren Wert.

Berlin denkt über ein Zweckentfremdungs-Verbot nach

Insbesondere die Zweckentfremdung von Wohnraum als Herberge für Fremde scheint derzeit ein Problem in Berlin zu sein. Der Berliner Tagesspiegel nennt in einem Artikel vom dritten Mai 2012 die Zahl von 12.000 Wohnungen in der Stadt, die zur Vermietung an Touristen und Geschäftsreisende genutzt werden. Bisher ist Berlin eher vereinzelt gegen solch eine Zweckentfremdung vorgegangen. So wurde gegen Ende des letzten Jahres etwa in der Wilhelmstraße 89 von Berlin-Mitte bei elf Wohnungen die Vermietung als Ferienunterkunft verboten. Ebenso wie der Bezirk Mitte planten damals auch Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow verstärkte Kontrollen. Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte sind neben Charlottenburg-Wilmersdorf zwei Berliner Bezirke, die laut eines aktuellen Gutachtens Bezirke mit starker Anspannung des Wohnungsmarktes sind. Das ist wohl einer der Gründe, warum der Senat jetzt der Vermietung von Wohnungen als Feriendomizil mit einem Zweckentfremdungs-Verbot einen Riegel vorschieben möchte. Diejenigen, die sich einen Verdienst mit solchen Vermietungen sichern, dürften die Initiative eher nicht begrüßen. Zu einer gewissen Entspannung auf Wohnungsmärkten in Ballungsräumen kann eine Zweckentfremdungs-Verordnung aber durchaus beitragen. Immerhin!