Immobilienerwerb

In den dynamischen Immobilienmärkten, insbesondere den den deutschen Ballungsräumen, wird es für Kaufinteressenten zunehmend schwieriger, sich ein abschließendes Bild vom Marktgeschehen und Marktpreisen zu machen.

Angebotspreise in den großen Immobilienportalen spiegeln meist nur die Wunschvorstellungen von verkaufswilligen Immobilieneigentümern wider. Wir bewerten als maklerunabhängige Immobiliensachverständige im deutschen Bundesgebiet Immobilien, indem wir ähnliche Verkaufsfälle in einem Verkehrswertgutachten vergleichen, statistisch auswerten und einen durchschnittlichen Marktpreis für Ihr Objekt ermitteln.

Ist die Kaufentscheidung zu einem Immobilienerwerb gefallen, geht es meist gleich um sechsstellige oder in manchen Metropolen siebenstellige Beträge. Hier ist eine unabhängige Meinung eines Immobiliensachverständigen, dessen Gutachten gerade mal einige hundert Euro kostet, eine effiziente Möglichkeit, sich vor Fehlentscheidungen oder überzogenen Preisvorstellungen zu schützen. Denken Sie daran, dass ein Immobilienmakler kein Berater sondern ein provisionsgeleiteter Verkäufer ist.

Selbstverständlich gibt es viele seriöse Immobilienmakler. Diese werden jedoch die Pros und Contras einer Immobilie nicht in einem ausgewogenen Verhältnis recherchieren und präsentieren. Wir untersuchen die marktrelevanten Kennzahlen, die auch die künftige Entwicklung des Immobilienmarktgeschehens berücksichtigt. Hier können Sanierungsgebiete, Bebauungspläne, Mietpreiskappungen oder Ortssatzungen eine Rolle spielen. Der städteplanerische Wille einer Gemeinde wird meist von Marktteilnehmern aber auch von Immobilienmaklern nicht berücksichtigt. Erhebliche Preisbewegungen können so für die Zukunft auch nicht erkannt werden.

Mit einem fundierten Sachverständigengutachten gehen Sie selbstsicher in Verhandlungen und können ohne schlaflose Nächte einen Termin für die Kaufvertragsbeurkundung vereinbaren.

Bei der steuerlichen Abschreibung (AfA) auf Immobilienvermögen verlangen Finanzbehörden, den Gesamtkaufpreis eines bebauten Grundstücks in die Wertanteile des nicht der Abnutzung unterliegenden Bodens und des der Abnutzung unterliegenden Gebäudes aufzuteilen. Da die Finanzbehörden die Kaufpreisaufteilung in einem typisierten Verfahren durchführen, kann es im Einzelfall zu einer nicht angemessenen Kaufpreisaufteilung kommen. Hier unterstützen wir Sie mit einem Sachverständigengutachten.

Wir unterstützen Sie mit einem Immobilienwertgutachten in Ihren Belangen.

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